Für OLG Hamm ist Blitzerfoto mit Handy am Ohr ausreichend für doppeltes Bußgeld
Hamm (jur). Wer mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wird und sich in diesem Moment ein Handy ans Ohr hält, wird zweimal bestraft. Denn das Blitzerfoto reicht als Beweis für die verbotene Nutzung des Mobiltelefons aus, wie das Oberlandesgericht Hamm (OLG) in einem auf seiner Jahrespressekonferenz am 29. Januar 2020 verkündeten Beschluss entschieden hat (Az.: 4 RBs 30/19). Nach einem anderen Beschluss kann jedoch noch nicht davon ausgegangen werden, dass die Benutzung eines Mobiltelefons ...
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