Stärkung psychisch kranker Väter vom EGMR Straßburg

Straßburg (jur). Auch psychisch kranke und getrennt lebende Väter haben das Recht auf regelmäßigen Kontakt zu ihren Kindern. Die Krankheit an sich ist kein Grund, sie anders zu behandeln als andere Väter, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag, 18. Februar 2020 (Az.: 3891/19). In diesem Fall stellten die Richter in Straßburg fest, dass ein psychisch kranker Vater in Rumänien diskriminiert und sein Recht auf Familienleben verletzt wurde. Der Mann war ...

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