OLG Koblenz verurteilt Hundehalter aufgrund typischer Tiergefahr

Koblenz (jur). Wenn der Hundehalter für das unkontrollierte Umherlaufen seines entlaufenen Hundes verantwortlich ist, muss er auch für den dadurch verursachten Schaden haften. Auch wenn sich der freilaufende Hund mit zwei anderen angeleinten Vierbeinern einem "Hundegetümmel" hingibt und nur diese ihre Halterin zu Fall bringen, ist der Halter des freilaufenden Hundes als Auslöser des Vorfalls in erster Linie verantwortlich, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Dienstag, 4 ...

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