OVG Hamburg sieht in Hamburg kein Gesetz für Verschleierungs-Verbot
Hamburg (jur). Die Schulbehörden können muslimischen Schülerinnen nicht ohne rechtliche Grundlage verbieten, im Unterricht in Vollverschleierung zu erscheinen. Da die Schülerin die im Grundgesetz bedingungslos geschützte Religionsfreiheit, die ohne eine "hinreichend bestimmte gesetzlichen Grundlage" nicht eingeschränkt werden darf, für sich in Anspruch nehmen kann, hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg (OVG) in einem am Montag, 3. Februar 2020, veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 Bs 6/20 ...
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