Laut OLG Düsseldorf begründen entsorgte Leichenteile keine fristlose Kündigung für Friedhofsgärtner
Düsseldorf (jur). Auch wenn der Mitarbeiter eines Friedhofsgärtners Leichenteile in einem Abfallbehälter entsorgt hat, darf eine Kirchengemeinde den Vertrag mit dem Gärtner nicht automatisch fristlos kündigen. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) in einem Grundurteil entschieden, das am Dienstag, 4. Februar 2020, verkündet wurde (Az.: I-21 U 38/19). In streitigen Fall hatte eine Gemeinde im Bergischen Land mit einem Friedhofsgärtner einen Vertrag über die Pflege des Friedhofs ...
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