VG Düsseldorf billigt Altersgrenze für Beihilfe bei künstlicher Befruchtung

Düsseldorf (jur). Wenn der Mann 50 Jahre oder älter ist, können Ehepaare keine Beihilfe bei der künstlichen Befruchtung erhalten. Dies entspricht dem Wohl des Kindes und ist daher nicht verfassungswidrig, entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Montag, 17. Februar 2020 (Az.: 10 K 17003/17). Nach der Beihilfeverordnung des Bundes und hier auch des Landes Nordrhein-Westfalen muss die Frau für die künstliche Befruchtung noch unter 40 Jahre und der Mann unter 50 Jahre alt sein. Die st ...

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