SG Dortmund sieht keinen gesetzlichen Unfallschutz bei Teilnahme an Fußballturnnier

Dortmund (jur). Arbeitnehmer sind bei der Teilnahme an einem Fußballturnier nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt, es sei denn, sie haben von ihrem Arbeitgeber eine ausdrückliche Anweisung zur Teilnahme erhalten. Die bloße Billigung des Arbeitgebers, im Rahmen einer dienstlichen Veranstaltung am Fußballturnier teilzunehmen, reicht für den Versicherungsschutz nicht aus, entschied das Sozialgericht Dortmund in einem am Dienstag, 18. Februar 2020, verkündeten rechtskräftigen ...

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