Nach BSG Kassel ist das Auftanken des Wagens immer private Tätigkeit

Kassel (jur). Das Tanken auf dem Weg zur Arbeit ist eine rein private Angelegenheit. Auch wenn ein Arbeitnehmer nicht genug Benzin im Tank hat, um von der Arbeit nach Hause zu fahren, ist hierdurch noch kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz beim Tanken begründet, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Donnerstag, 30. Januar 2020 (Az.: B 2 U 9/18 R). Das BSG weicht von der bisherigen Rechtsprechung ab, nach der es im Einzelfall Ausnahmen geben kann. Eine Angestellte eines Sp ...

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