Nach BGH Karlsruhe können Angehörige für Betreuung ungeeignet sein
Karlsruhe (jur). Wenn Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, erhalten Angehörige nicht automatisch die Betreuung. Sie haben zwar grundsätzlich Vorrang, müssen aber auch für diese Aufgabe geeignet sein, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag, 24. Februar 2020, veröffentlichten Beschluss (Az.: XII ZB 329/19) entschieden hat. Nach dieser Entscheidung kann auch eine eigene Verstrickung in die Interessen der zu betreuenden Person zur fehlenden Ei ...
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