OLG Koblenz sieht in hoher Zahl getäuschter VW-Kunden kein Grund für Milde
Koblenz (jur). Im Dieselskandal kann Volkswagen keine gerichtliche Nachsicht deswegen verlangen, da sonst die Gefahr einer großen Häufung von Schadenersatzforderungen droht. Die Voraussetzungen für eine Haftung müssen unabhängig von den Folgen geprüft werden, stellte das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) in einem am Dienstag, 18. Februar 2020, verkündeten Urteil (Az.: 10 U 731/19) klar. Der Grund für die Besorgnis von VW in diesem Fall sei einfach die "große Anzahl der getäuschten Kunden ...
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