OVG Münster bestätigt Ablehnung verlängerter Kita-Öffnungszeit

Münster (jur). Die Kitas müssen ihre Öffnungszeiten aufgrund der individuellen Arbeitszeiten der Eltern nicht auf die Abendstunden ausdehnen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster in einem am Freitag, 14. Februar 2020, verkündeten Urteil (Az.: 12 B 1324/19) entschieden. In dem Streit hat die Stadt Köln die Eltern für die Betreuung ihres Kleinkindes an eine Kindertagesstätte mit Öffnungszeiten bis 16.30 Uhr verwiesen. Eine weitere Kindertagesstätte in ...

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