Werbungskosten Betriebsausgabenabzug für bei Berufsausübung getragene bürgerliche Kleidung ?

Der Kläger war Trauerredner und ermittelte seinen Gewinn durch Einnahmeüberschussrechnung (EÜR). Die Klägerin war als Trauerrednerin zunächst selbständig tätig. Danach war sie im Betrieb des Klägers als Angestellte nichtselbständig tätig. Die Kläger machten bei der Gewinnermittlung Aufwendungen für die Anschaffung, Änderung, Reparatur und Reinigung von Kleidung (u.a. Anzüge, Hemden, Röcke, Kleider, Mäntel, Blusen, Pullover, Hosen, Jacken, Krawatten, Schals, Schu ...

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