BGH Karlsruhe sieht für Musik-Sampling Hürden

Karlsruhe (jur). Musiksampling wird für Musiker in Zukunft schwieriger werden. Denn das Kopieren und Verwenden von kurzen Musiksequenzen aus anderen Musikstücken kann gegen das Urheberrecht verstoßen und ist nur unter strengen Auflagen zulässig, etwa als erkennbares "Zitat" aus einem anderen Werk, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag, 30. April 2020, im Rechtsstreit zwischen den Musikern der Elektro-Pop-Gruppe "Kraftwerk" und Sabrina Setlurs Musikproduzenten Moses Pelham (Az.: ...

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