LSG Celle verneint Zahlung durch Krankenkasse für Behandlung in Kosmetikstudio

Celle (jur). Gesetzliche Krankenkassen müssen und dürfen nicht für die Entfernung von Barthaaren in einem Kosmetikstudio für Mann-zu-Frau-Transsexuelle zahlen. Dies gilt auch dann, wenn die Krankenkasse keinen Arzt nennen kann, der diese Behandlung durchführt, wie das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle in einem am Montag, 4. Mai 2020, veröffentlichten Urteil (Az.: L 16 KR 462/19) entschieden hat. Denn die Krankenkassen sind generell nicht befugt, Leistungen von Berufsg ...

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