BVerfG Karlsruhe gegen „Glaubensprüfung“ eines Flüchtlings nach Taufe
Karlsruhe (jur). Der Wechsel zu einem anderen Glauben kann Flüchtlingen nur dann zu einem Anspruch auf Asyl helfen, wenn die Praxis des neuen Glaubens, der in ihrem Heimatland verfolgt wurde, für sie von zentraler Bedeutung ist. Allerdings müssen sich Flüchtlinge keiner "Glaubensprüfung" unterziehen, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Freitag, 22. Mai 2020 veröffentlichten Beschluss entschieden hat (Az.: 2 BvR 1838/15). Das Gericht wies damit die Verfassungsbeschwer ...
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