Vogelschutzgebiete werden vom OVG Koblenz gestärkt
Koblenz (jur). Eine positive Umweltentwicklung in Schutzgebieten ist keine Einladung zu neuen Bauaktivitäten. Verbesserungen von Vogelschutzgebieten nach EU-Recht können jedenfalls nicht dazu genutzt werden, weitere Verschlechterungen auszugleichen, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz am Mittwoch, 27. Mai 2020 (Az.: 8 C 11400/18.OVG). Das Gericht gab einer Klage vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) gegen einen Bebauungsplan für Gebiete rund um den Sil ...
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