Sanktionen wegen unzureichender Fahrverbote vom VGH Mannheim bestätigt

Mannheim (jur). Zwangsgelder, die das Land Baden-Württemberg wegen unzureichender Dieselfahrverbote in Stuttgart verhängt hat, fließen nicht mehr in den Landeshaushalt zurück Das Land muss 25.000 Euro an die Deutsche Kinderkrebsstiftung zahlen, bestätigte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in einem Vortagsbeschluss, der am Freitag, 15. Mai 2020 bekanntgegeben wurde(Az.: 10 S 461/20). Die Richter in Mannheim wiesen jedoch die Forderung der Deutschen Umwelthilfe nach schärfe ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2zeGnQs
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt