Sanktionen wegen unzureichender Fahrverbote vom VGH Mannheim bestätigt
Mannheim (jur). Zwangsgelder, die das Land Baden-Württemberg wegen unzureichender Dieselfahrverbote in Stuttgart verhängt hat, fließen nicht mehr in den Landeshaushalt zurück Das Land muss 25.000 Euro an die Deutsche Kinderkrebsstiftung zahlen, bestätigte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in einem Vortagsbeschluss, der am Freitag, 15. Mai 2020 bekanntgegeben wurde(Az.: 10 S 461/20). Die Richter in Mannheim wiesen jedoch die Forderung der Deutschen Umwelthilfe nach schärfe ...
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