VG Münster: Schwangere muss nicht in Aufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge wohnen

Münster (jur). Schwangere Asylsuchende müssen wegen des Risikos einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Coronavirus nicht in einer Flüchtlingsaufnahmeeinrichtung wohnen. Das Verwaltungsgericht Münster hat in einem Eilverfahren in einem am Montag, 11. Mai, verkündeten Beschluss (Az.: 6a L 365/20) entschieden, dass eine Beendigung der Wohnverpflichtung in einer Aufnahemeinrichtung nicht nur zur Verhinderung von Epidemien, sondern auch zum Schutz der Schwangeren und ihrer Familie vor der Ansteckung ...

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