VG Berlin bewertet Schließung sowie stufenweise Öffnung von Schulen als rechtmäßig

Berlin (jur). Die Schließung von Schulen im Zuge der Corona-Pandemie war ebenso rechtmäßig wie die nun bevorstehende allmähliche Wiedereröffnung. Die Öffnung kann nicht ausgesetzt werden, aber Eltern und ihre Kinder können auch keine weitergehende Öffnung verlangen, wie das Berliner Verwaltungsgericht am Donnerstag, den 7. Mai 2020, in zwei Eilbeschlüssen entschieden hat (Az.: 3 L 166/20 und 3 L 167/20). Wegen der Corona-Pandemie hatte Berlin am 17. März 2020 seine Schulen geschlossen ...

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