OLG Köln bewertet Flucht vor Zivilstreife als illegales Autorennen

Köln (jur). Jeder, der unwissentlich vor einer zivilen Polizeistreife flieht und so mit dieser ein "Autorennen" liefert, macht sich als "Raser" strafbar. Entscheidend für den "Renncharakter" ist nicht, dass der Fahrer gewinnen will, sondern dass er unter eklatanter Verletzung der Verkehrsregeln und in rücksichtsloser Weise und in der Absicht fährt, die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wie das Oberlandesgericht Köln (OLG) in einem am Donnerstag, 14. Mai 2020, verkündeten Besch ...

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