BVerfG Karlsruhe befindet Versorgungsausgleich der betrieblichen Altersvorsorge für rechtmäßig
Karlsruhe (jur). Geschiedene Frauen werden durch die geltenden Vorschriften über die Verteilung von Ansprüchen aus der betrieblichen Altersversorgung nicht verfassungswidrig benachteiligt. Familiengerichte müssen jedoch sicherstellen, dass Ehegatten, die beim Versorgungsausgleich ihre Rentenanrechte auf einen anderen Versorgungsträger übertragen müssen, nicht benachteiligt werden, so das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 26. Mai 2020 (Az.: 1 BvL 5/18). Die gesetzlichen Bestimmu ...
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