VGH Kassel bewertet Corona-Risiken für Grundschullehrerin nicht als unzumutbar hoch

Kassel (jur). Eine Grundschullehrerin in Frankfurt muss trotz der Corona-Pandemie ab Montag, 18. Mai 2020, wieder unterrichten. Die gesundheitlichen Risiken sind nicht so hoch, dass dies unzumutbar wäre, befand der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel in einem Beschluss, der am Freitag, 15. Mai 2020, verkündet wurde (Az.: 1 B 1308/20). In der Zwischenzeit zog eine Schülerin der vierten Klasse einen Eilantrag gegen den Unterrichtsbeginn zurück (Az.: 8 B 1300/20.N). Nachdem der VG ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2XoTwP9
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt