SG Berlin verpflichtet Jobcenter zu längerer Zahlung überhöhter Miete

Berlin (jur). Aufgrund der Corona-Pandemie müssen die Jobcenter überhöhte Mieten falls nötig länger als üblich zahlen. Dies ergebe sich aus dem "Sozialschutz-Paket", das Ende März 2020 in Kraft getreten ist, wie das Sozialgericht (SG) in Berlin in einem Eilbeschluss am Mittwoch, 27. Mai 2020, entschieden hat (Az.: S 179 As 3426/20 ER). Der Gesetzgeber wollte Menschen helfen, die seit längerem auf Hartz IV angewiesen sind. Dem Beschluss zufolge dürfen eine alleinerziehende Mutter und ih ...

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