VG Gelsenkirchen verbietet Videoüberwachung wegen Graffitis
Gelsenkirchen (jur). Das Sprühen von Graffiti rechtfertigt keine Videoüberwachung vor dem Haus der Verdächtigen. Das entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (VG) in einem am Freitag, 8. Mai 2020 zugestellten Beschluss (Az.: 17 L 88/20). Es untersagte der Polizei deshalb den Einsatz von Videoüberwachung im sogenannten "Nazi-Kiez" von Dortmund. Die Videoüberwachung in der Emscherstraße im Stadtteil Dorstfeld sollte ab September durchgeführt werden. Die Polizei wollte auf diese Weise ...
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