Für BGH Karlsruhe muss Kündigungsfrist in Maklervertrag ausreichend klar sein

Karlsruhe (jur). Immobilienmakler dürfen im Falle eines auf sechs Monate begrenzten Makleralleinauftrages eine automatische Verlängerung des Vertrags um weitere drei Monate vorsehen. Der Maklerkunde wird hierdurch nicht unangemessen benachteiligt, sofern ihm eine im Vertrag eindeutig festgelegte vierwöchige Kündigungsfrist eingeräumt wird, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag, 28. Mai 2020 (Az.: I ZR 40/19). Im vorliegenden Fall wiesen die Karlsruher Richter die Schadensersat ...

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