VG Münster verbietet Betreiben eines Cafés in Omnibus

Münster (jur). Das Aufstellen eines Busses kann ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben sein. Dies entschied das Verwaltungsgericht Münster in einem Eilbeschluss vom Vortag, der am 30. April 2020 verkündet wurde (Az.: 2 L 189/20). Konkret betraf der Fall einen zu einem Café umgebauten Doppeldeckerbus. Die Besitzerin wollte ihn jeweils von Mittwoch bis Sonntag für mehrere Stunden auf der "Strandpromenade" des Hafens von Münster aufstellen. Von der Stadt wurde ihr dies verboten und ein Zwan ...

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