LSG Essen bejaht Corona-bedingten Hartz-IV-Mehrbedarf für Tablet

Essen (jur). Aufgrund der Corona-Pandemie müssen die Jobcenter Schülern ein Tablet bezahlen. Für den digitalen Unterricht ist ein internetfähiger Computer erforderlich, entschied das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in einem am Montag, 25. Mai 2020, verkündeten Beschluss (Az.: L 7 AS 719/20 B ER und L 7 AS 720/20 B). Nach diesem Beschluss entfällt dieser Bedarf jedoch, wenn die Schule die entsprechende Ausrüstung zur Verfügung stellt. In dem streitigen Fall hatte eine Achtk ...

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