VG Koblenz legt Hausbesitzer Kosten für Polizeieinsatz nach Fehlalarm auf
Koblenz (jur). Im Falle eines Fehlalarms, der nicht aufgeklärt werden kann, müssen Eigentümer immer eine Gebühr für das Eingreifen der Polizei bezahlen. Wenn der Polizeieinsatz auf eine "ungerechtfertigte Alarmierung durch eine Überfall-, Einbruch-, oder Brandmeldeanlage" zurückzuführen ist, besteht ein begründetes Risiko in der Alarmanlage, für das der Eigentümer der Immobilie verantwortlich ist, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Dienstag, 5. Mai 2020, verkündeten ...
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