LSG München verlangt von Rentenversicherung Zurückhaltung bei Beitragsnachforderungen

München (jur). Die Rentenversicherungsträger dürfen Unternehmen nicht durch die Forderung zusätzlicher Sozialversicherungsbeiträge während der Coronakrise in die Insolvenz treiben. Wenn die aktuellen Liquiditätsprobleme allein auf vorübergehende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zurückzuführen sind, erscheint „die aktuelle Durchsetzung der Nachforderung unbillig", entschied das Bayerische Sozialgericht (LSG) in München in einem Eilverfahren in einem am Montag, 11. Mai 2 ...

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