BGH Karlsruhe bestätigt behinderungsbedingten Mehrbedarf im Urlaub

Karlsruhe (jur). Die Zusage eines Haftpflichtversicherers, die Kosten für die medizinisch notwendige Pflege und Betreuung eines behinderten Menschen zu übernehmen, schließt auch die Kosten von begleitenden Betreuungspersonen im Urlaub ein. Die Reisekosten notwendiger Betreuungspersonen stellen einen behinderungsbedingten Mehrbedarf dar, für den der Versicherer im Rahmen einer entsprechenden Vergleichsvereinbarung aufkommen muss, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am ...

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