Hauskäufer kann laut BGH Karlsruhe nicht von Versicherungsschutz ausgehen
Karlsruhe (jur). Im Grundsatz muss sich der Käufer eines Hauses selbst um den Versicherungsschutz kümmern. Nur wenn der Verkäufer dem Käufer zuvor mitgeteilt hat, dass das Gebäude versichert ist, muss er den Käufer auch darüber informieren, ob und wann die Versicherung ausläuft. So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag, den 19. Mai 2020 veröffentlichten Urteil (Az.: V ZR 61/19). Im streitigen Fall hatte die Klägerin ein Grundstück mit einem Haus in N ...
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