Für OLG Köln hat nur der „Idealfahrer“ keine Mithaftung bei Unfall mit Fußgänger
Köln (jur). In Zeiten des Karnevals müssen jedenfalls rheinische Autofahrer besonders vorsichtig sein und auch auf Landstraßen müssen sie mit beschwipsten Fußgänger in dunklen Bärenanzügen rechnen. Im Falle eines Unfalls sei - abgesehen von "Idealfahrern" - eine Mithaftung von 25 Prozent angemessen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einer am Freitag, 8. Mai 2020, verkündeten Beschluss (Az.: 11 U 274/19). Der Kläger aus dem Rhein-Sieg-Kreis war in der Nacht zum Rosenmontag ...
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