VG Schleswig sieht Ungleichbehandlung von Tattoostudios gegenüber Kosmetiksalons

Schleswig (jur). Das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht hat der Betreiberin eines Tätowierstudios die Öffnung gestattet. Andernfalls werde sie gegenüber Anbietern von Kosmetikdienstleistungen und Nagelstudios benachteiligt, entschied das Gericht am Donnerstag, 7. Mai 2020, in Schleswig (Az.: 1 B 74/20). Tätowierungen im Gesicht sind jedoch nach wie vor verboten. Nach der letzten Änderung der Schleswig-Holsteinischen Corona-Verordnung durften Kosmetikdienstleister, Nagelstudios und ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3cmiHrz
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt