OLG Hamm verweigert Entlassung aus U-Haft aufgrund Corona

Hamm (jur). Untersuchungshäftlinge können wegen einer befürchteten Infektion mit dem Corona-Virus Sars-CoV-2 im Gefängnis nicht ihre Freilassung verlangen. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass die Ansteckungsgefahr für Häftlinge in nordrhein-westfälischen Gefängnissen größer ist als für die durchschnittliche Bevölkerung in Freiheit, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Donnerstag, 14. Mai 2020, verkündeten Beschluss (Az.: III-3 Ws 157/20). Nur wenn ein Gefangener mi ...

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