VG Köln verweigert Corona-Soforthilfe für privaten Bedarf
Köln (jur). Solo-Selbständige haben kaum eine Chance, die Auszahlung von Corona-Soforthilfe durch einen gerichtlichen Eilantrag zu erhalten. Das Verwaltungsgericht Köln (Az.: 16 L 787/20) entschied am Freitag, 8. Mai 2020, dass Voraussetzung dafür ist, dass das Unternehmen in Gefahr ist. Die Schwierigkeiten im Hinblick auf den Lebensunterhalt und die private Miete zählten jedoch nicht. Die Antragstellerin hatte 9.000 Euro "NRW-Soforthilfe" beantragt. Sie habe keine Einnahmen mehr aus seine ...
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