BVerfG Karlsruhe rügt zum ersten Mal die EZB und den EuGH
Karlsruhe (jur). Im Zusammenhang mit dem Programm der Europäischen Zentralbank (EZB) zum Ankauf von Staatsanleihen hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine schleichende Ausweitung der Befugnisse der EU-Organe kritisiert. Die EZB habe nicht erklärt und der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg habe nicht geprüft, ob das Programm verhältnismäßig ist, kritisierten die deutschen Verfassungsrichter am Dienstag. 5. Mai 2020 in Karlsruhe (Ref: 2 BvR 859/15 und andere). Die Bundes ...
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