BVerfG Karlsruhe sieht in Depression keinen Grund zur Aufhebung von Corona-Einschränkungen

Karlsruhe (jur). Vorerst müssen auch psychisch Kranke trotz der drohenden sozialen Isolation die im Zuge der Corona-Pandemie eingeführten Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen akzeptieren. Auch wenn sie Selbsthilfegruppen nicht uneingeschränkt besuchen oder Therapien teilweise nur per Videokonsultation durchführen können, sind die Einschränkungen vorerst wegen der Gefahr der Verbreitung des Coronavirus gerechtfertigt, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am 22. Mai 2020 ve ...

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