LSG Darmstadt schließt höhere Sozialhilfe für einen Corona-Notvorrat aus
Darmstadt (juristisch). Sozialhilfeempfänger haben während der Corona-Pandemie keinen Anspruch auf zusätzliche Leistungen für die Lebensmittelbevorratung. Dies hat das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt in einem am Donnerstag, den 7. Mai 2020 verkündeten Eilbeschluss entschieden (Az.: L 4 SO 92/10 B ER). Damit wies das Gericht einen Schwerbehinderten aus dem nordhessischen Werra-Meißner-Kreis. Ende März 2020 hatte er eine „sofortige Pandemie-Beihilfe" in Höhe von 1.000 E ...
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