BVerwG Leipzig erleichtert Vorgehen von Kirchen gegen Sonntagsarbeit
Leipzig (jur). Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts können Kirchen leichter gerichtlich gegen behördliche Ausnahmegenehmigungen von der Arbeit an Sonn- und Feiertagen vorgehen. Denn die zuständigen Behörden müssen die Kirchen in das Genehmigungsverfahren einbeziehen und sie darüber informieren, entschied das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am Mittwoch, 6. Mai 2020 (Az.: 8 C 5.19). Dies ermöglicht es ihnen, als Verfahrensbeteiligte die Entscheidungen der Behörden von den Geric ...
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