BSG Kassel bestätigt zehnjährige Speicherung von Kontoauszügen durch Jobcenter
Kassel (jur). Die Jobcenter dürfen Kontoauszüge und andere Unterlagen über das Einkommen von Hartz-IV-Empfängern zehn Jahre lang aufbewahren. Dies ist notwendig und daher sowohl nach deutschem Recht als auch nach der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zulässig, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 14 AS 7/19 R) am Donnerstag, den 14. Mai 2020. Dem Urteil zufolge muss eine Frau aus Brandenburg akzeptieren, dass das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz ihre Kontoauszüge w ...
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