OLG Köln verweigert Schadenersatz bei Vergesslichkeit von einer Fußgängerin

Köln (jur). Wer ein deutlich sichtbares Hindernis auf einem Bürgersteig bemerkt hat und dennoch dagegen läuft, ist selber schuld. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem am Dienstag, 12. Mai 2020, verkündeten Hinweisbeschluss (Az.: 7 U 285/19) klargestellt. Im Streitfall kam eine Haftung der beklagten Eltern nicht in Frage, weil der volljährige Sohn das Hindernis errichtet hatte. Der streitige Fall drehte sich um eine eineinhalb Meter große Sperrholzplatte auf einem Bürgerste ...

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