BVerfG Karlsruhebestätigt zentrale Speicherung von Patientendaten für Forschung

Karlsruhe (jur). Vorerst dürfen die Krankenkassen weiterhin die Daten der Versicherten auswerten und zentral speichern, um den Versorgungsbedarf im Gesundheitswesen und den möglichen Einfluss digitaler Technologien überprüfen zu können. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem am Donnerstag, 30. April 2020, veröffentlichten Beschluss den Antrag eines an einer seltenen Erbkrankheit leidenden Mannes auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit dem die entsprechende gesetzliche Re ...

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