Auch in „Pflege-WGs“ häusliche Krankenpflege möglich

Kassel (jur). Die Bewohner von einer betreuten Wohngruppe haben in der Regel einen Anspruch auf häusliche Krankenpflege gegenüber ihrer Krankenkasse. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied am Freitag, 26. März 2021 (Az.: B 3 KR 14/19 R), dass die Krankenkasse sie ohne entsprechende Verträge der Bewohner nicht auf das Betreuungspersonal verweisen darf. Das Gesetz lasse auch ausdrücklich einfachste häusliche "Behandlungspflege", wie z. B. die Verabreichung von Medikamenten, zusät ...

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