Kletterpark bleibt wegen Corona geschlossen

Düsseldorf (jur). Ein Kletterpark ist nicht automatisch eine "Sportanlage unter freiem Himmel", die während der Corona-Pandemie öffnen darf. Denn wenn ein Kletterpark überwiegend, wenn nicht sogar ausschließlich, zu Freizeitzwecken aufgesucht, handelt es sich um einen Freizeitpark, dessen Betrieb sowohl in der Halle als auch im Freien nach der nordrhein-westfälischen Corona-Schutzverordnung verboten ist, entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Beschluss vom Donnerstag, 8. Apr ...

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