Regel zur Kundenbegrenzung in Berlin ist unverhältnismäßig

Berlin (jur). Die in Berlin zur Eindämmung der Corona-Pandemie eingeführte Kundenbegrenzung in Geschäften von maximal einem Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche ist unverhältnismäßig. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in drei am Mittwoch, 7. April 2021, verkündeten Beschlüssen (Az.: VG 14 L 91/21, VG 14 L 92/21 und VG 14 L 96/21) entschieden, dass es keine hinreichende Begründung dafür gibt, warum der Kundengrenzwert trotz der fortbestehenden Pflicht zum Tragen einer Gesichtsma ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3t2tnEj
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt