Regel zur Kundenbegrenzung in Berlin ist unverhältnismäßig
Berlin (jur). Die in Berlin zur Eindämmung der Corona-Pandemie eingeführte Kundenbegrenzung in Geschäften von maximal einem Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche ist unverhältnismäßig. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in drei am Mittwoch, 7. April 2021, verkündeten Beschlüssen (Az.: VG 14 L 91/21, VG 14 L 92/21 und VG 14 L 96/21) entschieden, dass es keine hinreichende Begründung dafür gibt, warum der Kundengrenzwert trotz der fortbestehenden Pflicht zum Tragen einer Gesichtsma ...
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