Keine Verfassungswidrigkeit bei Distanzunterricht und schulischer Corona-Testpflicht

München (jur). Die Corona-Regelungen für Schulen sind zumindest in Bayern nicht verfassungswidrig. In einer am Donnerstag verkündeten, 22. April 2021, verkündeten Entscheidung vom Vortag wies der Bayerische Verfassungsgerichtshof einen Eilantrag gegen die Regelungen zu Präsenz, Wechsel- und Distanzunterricht sowie zur "Testpflicht" an Schulen ab (Az.: Vf. 26-VII-21). Das am 21. April 2021 im Bundestag verabschiedete "Notbremsengesetz" sieht vergleichbare Einschränkungen für den Schulbetr ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3xEph8b
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt