Keine Amnestie bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Straßburg (jur). Es darf keine Amnestie für schwere Verbrechen gegen die Menschlichkeit geben. Dies gilt auch, wenn sie von Privatpersonen begangen werden, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg am Dienstag, den 13. April 2021, in Bezug auf einen Fall von Gruppenvergewaltigung entschieden hat (Az.: 37882/13). Das Gericht gab der Beschwerde einer rumänischen Frau statt, die auch die moldawische Staatsangehörigkeit besitzt. Während eines Aufenthalts in Mold ...
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