Inkassounternehmen darf keine „Kontoführungskosten“ verlangen

Neustadt/Weinstraße (jur). Schuldnern dürfen durch Inkassounternehmen keine "Kontoführungsgebühren" auferlegt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in einem am Montag, 29. März 2021, bekannt gegebenen Urteil entschieden (Az.: 3 K 802/20.NW). Damit hat das Gericht ein Inkassounternehmen aus der Pfalz abgewiesen, das pro Jahr mehrere hunderttausend Verfahren bearbeitet. In der Vergangenheit hatte es den Schuldnern "Kontoführungskosten" für die Führung eines i ...

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