Für Präsenzunterricht negativen Coronatest
München (jur). Die Bundesländer dürfen für die Teilnahme am schulischen Präsenzunterricht einen negativen Coronatest verlangen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München entschied jedoch am Montag, 12. April 2021, dass denjenigen, die den Test verweigern, Angebote für Distanzunterricht gemacht werden muss (Az.: 20 NE 21.926). Damit hat er eine Regelung der 12. Bayerischen Infektionsschutzverordnung vom 3. März 2021 gebilligt und ergänzt, die eine Teilnahme am Präsenzunter ...
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