Rückwirkender Staatsangehörigkeitserwerb auch für Abkömmlinge
Leipzig (jur). Wenn ein Ausländer wegen seiner Abstammung von einem ausgewanderten "preußischen Untertanen" von den deutschen Behörden zwölf Jahre lang irrtümlicherweise als Deutscher behandelt, haben auch seine Kinder Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit. Der rückwirkende Erwerb der Staatsangehörigkeit durch den Vater erstreckt sich auch auf dessen "Abkömmlinge", entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag, 30. März 2021 (Az.: 1 C 28.20). Der Fall betraf ei ...
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